Kosten
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten für eine Behandlung werden in aller Regel von den Krankassen übernommen.
Private Krankenversicherung/Beihilfe/Heilfürsorge
Die Kosten für eine Behandlung werden in aller Regel auch hier von den Krankassen übernommen, jedoch ist der/ die Patient*In für die Zahlung verantwortlich. Informieren Sie sich vor dem Erstgespräch über Ihre individuellen Versicherungskonditionen.
Mein Honorar richtet sich nach der allgemeinen → Gebührenordnung für Psychotherapeuten https://api.bptk.de/uploads/Uebersicht_Analogleistungen_gemaess_Abrechnungsempfehlungen_B_Pt_K_B_Ae_K_PKV_Beihilfe_2024_07_01_5d59d963de.pdf
Selbstzahler*Innen
Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung können auch selbst getragen werden und richten sich nach der
o.g. Gebührenordnung.
Wenn die Kosten einen bestimmten Betrag überschreiten,
können diese unter dem Punkt „Außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden.
Achtung:
Die Kosten für die intensivierte Gruppenselbsterfahrung in Blockveranstaltungen werden in der Regel NICHT von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten dafür finden Sie individuell mit bei den jeweiligen Angeboten.
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